sich auf dem Trottoir «festgehalten» haben. Es ist im Kern unbestritten, dass einer der beiden hinzukommenden Männer D.________ mindestens einen Faustschlag gegen den Kopf verpasst hat. Aufgrund der übereinstimmenden Aussagen von A.________ und T.________ wird davon ausgegangen, dass es sich dabei um den nicht näher bekannten U.________ handelte. Gestützt auf die Aussagen von D.________ und T.________ erachtet die Kammer weiter als erstellt, dass es sich um mehrere Schläge von hinten handelte und dass D.________ schlussendlich wegen einem dieser Schläge zu Boden ging. Zwar ordnete D.________ den Schlag, der ihn zu Boden brachte, A.___