38 10.9.4 Einschreiten der Kollegen von A.________ Es bestehen unterschiedliche Angaben dazu, wann und wie das Treffen mit A.________ verabredet wurde, was den Verdacht erweckt, die Kollegen von A.________ seien bewusst zu dessen Verstärkung nach I.________ gefahren. Dies kann jedoch nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden, weshalb in dubio pro reo davon ausgegangen wird, dass A.________ seine Kollegen nicht nach I.________ gerufen hat, um ihn bei der Auseinandersetzung mit D.______