In der gleichen Einvernahme bezeichnete er den anwesenden D.________ als «beschämenswerten, ehrlosen, unverschämten Mann» und als «Abschaum», zitterte am ganzen Körper und schrie D.________ an, er müsse ehrlich sein (pag. 376 f. Z. 654 ff.). Auch an der Einvernahme vom 29. März 2018 war seine Wut spürbar, als er sagte: «Schauen Sie sich doch einmal die Aussagen von diesem Kerl an. Diese sind so qualitätsarm und gelogen. Dann kommt er an, ziemt sich für sich eine gewisse Männlichkeit an und dann macht er sich so lächerlich» (pag. 394 Z. 190 ff. und pag. 396 Z. 233 ff.).