36 ben. Sie bestätigten ebenfalls, dass es zwischen ihnen zu einem Handgemenge mit Einsatz der Fäuste kam. Aufgrund der übereinstimmenden Angaben wird zudem als erstellt erachtet, dass D.________ A.________ mindestens einmal mit der Faust getroffen hat. In Bezug auf das Wegrennen von D.________ und Nachrennen von A.________ ist auf die glaubhaft geschilderte Motivation von A.________ zu verweisen, der angab, er sei D.________ gefolgt, weil dieser ihn geschlagen habe und seine «Selbstwertschätzung» ihn daran gehindert habe, D.________ zu erlauben, sich «so vom Ort wegzubewegen» (pag. 373 Z. 515 f.).