Zuletzt entspricht die Sachverhaltsdarstellung im Operationsbericht vom 21. Dezember 2016 inhaltlich nicht einmal der Schilderung von D.________, wonach der Sturz über eine Treppe erfolgt sei. Selbst wenn der Bericht als Beweismittel für den Geschehensablauf dienen würde, würde er somit nicht für den von D.________ geschilderten Ablauf sprechen. Für die Anzahl Schläge mit dem Baseballschläger und die dadurch verursachten Verletzungen wird somit auf die Aussagen von A.________ abgestellt. In Bezug auf den Auslöser und die Umstände des Einsatzes dieses Baseballschlägers hingegen lassen die Aussagen von A.____