Darauf wird sogleich zurückgekommen. Darüber hinaus wären jedoch, wie von der Generalstaatsanwaltschaft zurecht vorgebracht, durchaus auch Positionen und Haltungen denkbar, in denen eine Person jemanden von hinten mit einem Baseballschläger auf die linke Schulter schlagen kann, selbst wenn sie den Baseballschläger in der rechten Hand hält. Gestützt auf die Aussagen von A.________ sowie aufgrund der Vereinbarkeit der von ihm beschriebenen Schläge mit seinem Verletzungsbild ist weiter erstellt, dass die vier Schläge mit dem Baseballschläger bei A.________ die ärztlich dokumentierten Frakturen am linken Schulterdach, am linken Schlüsselbein sowie am Handgelenk verursacht haben (pag.