_ zu vermeiden. Für den eigentlichen Beginn der Auseinandersetzung hat A.________ glaubhafte Aussagen gemacht, soweit er geschildert hat, dass der erste Schlag durch D.________ mit einem Baseballschläger beim Feuer erfolgt sei, er insgesamt vier Schläge, nacheinander an die linke Schulter, den linken Oberarm und das linke Handgelenk erhalten habe und D.________ danach den Baseballschläger verloren habe. Darauf wird grundsätzlich abgestellt. Nicht glaubhaft sind allerdings die von A.________ geschilderten Umstände des ersten Schlags. Aus den Aussagen von D.________ geht hervor, dass dieser ebenfalls angab, der erste effektive Schlag sei von ihm ausgeführt worden – die Aussagen von D.__