Zugleich geht aus den Akten hervor, dass (auch) D.________ durchaus impulsiv sein kann. So hat etwa die behandelnde Ärztin am 27. November 2016 beschrieben, D.________ habe sich unkooperativ verhalten, keine Polizei gewünscht und das Spital entgegen ärztlichem Rat verlassen (pag. 273 f.). Darauf angesprochen gab D.________ an, das Spital habe zuerst die Polizei avisieren wollen, dann doch nicht, woraufhin er den Namen der Ärztin verlangt habe, welche die Polizei nicht avisiert habe. Eine Schwester habe dann gesagt, man habe nun doch die Polizei avisiert. Er habe dann gesagt, «könnt ihr euch mal entscheiden».