Dieses Schlagen bewog T.________, A.________ zu packen und ihm zu sagen, er solle aufhören, er würde den Mann sonst umbringen. Es ist somit davon auszugehen, dass es sich um heftige Schläge handelte. Die Rolle von T.________ als schlichtende Person wurde von A.________ bestätigt, als er sagte, er habe nur gesehen, wie eine Person resp. U.________ geschlagen habe. Die andere Person habe versucht, sie zu trennen (pag. 376 Z. 622). Gleichzeitig verschwieg T.________ die unbestrittenermassen erfolgten Fusstritte und manifestierte damit wiederum, A.________ nicht über Gebühr belasten zu wollen. 10.9 Gesamtwürdigung 10.9.1