32 verschwieg. Vor diesem Hintergrund kann festgehalten werden, dass belastende Aussagen, welche aus dieser Gruppe zu Protokoll gegeben wurden, grundsätzlich als glaubhaft erscheinen. Dies beschlägt insbesondere die Aussagen von T.________, wonach A.________ mehrfach mit einem Stock auf D.________ einschlug, nachdem dieser von U.________ zu Boden geschlagen worden war. Dieses Schlagen bewog T.________, A.________ zu packen und ihm zu sagen, er solle aufhören, er würde den Mann sonst umbringen.