338 Z. 86 ff.). Sie seien dann alle dahin gegangen. Als sie dahin gefahren seien, hätten sie gesehen, dass A.________ auf dem Trottoir mit jemand anderem «am schlegle» gewesen sei. Die andere Person sei am Boden gelegen. A.________ habe versucht, die Person mit einer Hand so festzuhalten, damit diese nicht aufstehen konnte (pag. 338 Z. 62 ff., pag. 340 181 ff. und pag. 345 Z. 37 ff.). A.________ habe die am Boden liegende Person mit der linken Hand gehalten, der rechte Arm sei auf der rechte Seite runtergehangen (pag. 340 Z. 177 ff. und pag. 346 Z. 78 ff.).