Auch den Aussagen von S.________ kann in Bezug auf die vorliegend interessierende Beweisfrage nichts entnommen werden. Warum die Begleiter in I.________ aus dem Auto gestiegen sind, will er nicht wissen und da er mit R.________ einen Parkplatz gesucht habe, habe er nicht gesehen, was danach geschehen sei. Er will nicht einmal die Schlägerei zwischen A.________ und D.________ gesehen haben, welche seine Mitfahrer aus dem Auto heraus wahrgenommen haben. Wie R.________ hielt auch S.________ wenig einleuchtend dafür, nach dem Vorfall habe man nicht mehr über das Vorgefallene geredet. Auffällig ist weiter, dass es gemäss S.________ nicht R.__