_ S.________ wurde am 15. November 2017 erstmals und am 10. Januar 2018 erneut befragt. Er gab an, sich an den 27. November 2016 nicht erinnern zu können. Er könne nur sagen, dass es zu einer Schlägerei gekommen sei, als sie dort angekommen seien (pag. 325 Z. 48 ff.). Er sei mit R.________ zusammen gewesen, als sie dort angekommen seien. Er wisse nur, dass der Andere ins Spital musste (pag. 325 Z. 53 f.). Auf Frage, wie es dazu gekommen sei, dass sie zu diesem Ort gefahren seien, gab er an, er sei mit R.________ unterwegs gewesen, der A.________ etwas resp. irgendwelche Kleider ins Spital bringen wollte.