Auffallend ist weiter, dass R.________ nur äusserst zurückhaltend Angaben zu seinen Begleitpersonen machte. Er blieb sowohl in Bezug auf deren Anzahl, wie auch auf deren Identität vage und wollte insbesondere deren Namen zunächst nicht wissen, obwohl sich offenbar alle kannten (pag. 297 Z. 78). Erst an seiner zweiten Einvernahme gab er plötzlich an, ab jetzt sage er alles, er gebe auch die Namen an – dies, nachdem er gemäss Protokoll enerviert und aufgebracht wurde und sich beklagte, wenn er gewusst hätte, dass es Probleme geben werde, wäre er gar nicht gegangen (pag. 305 Z. 172 ff.). 10.8.2 S.________ S.__