Wer ihn am Kopf getroffen habe, könne er nicht sagen. Als das Blut gekommen sei, seien die beiden Typen weggerannt. A.________ sei geblieben, habe ihn sogar noch in die Niere getreten (pag. 401 Z. 155 ff.). In der Einvernahme vom 18. Mai 2017 gab er an, auf dem Boden habe er Fusstritte, Schläge in den Rücken, gegen sein Auge, ins Gesicht, gegen den Kopf, «ja, eben Schläge mit diesem Holzpfahl» erhalten. Wahrscheinlich habe ihn A.________ mit dem Holzpfahl geschlagen, da er diesen ja in seiner Hand gehabt habe.