27 und was ihn zu Fall brachte, geht aus seinen Aussagen jedoch nicht zweifelsfrei hervor: Gemäss den Schilderungen vom 11. Januar 2017 hat D.________ zuerst den eindeutig zugeordneten Schlag auf den Hinterkopf erhalten, ist danach weggerannt und schliesslich «ins Gebüsch gekippt», um sich zu schützen, Am 18. Mai 2017 und 29. März 2018 gab er demgegenüber an, er sei wegen dem Schlag auf den Hinterkopf, der erfolgt sei, nachdem er sich losgerissen habe, zu Boden gegangen.