414 Z. 220 ff.). Zusätzlich zu diesen Vorgängen schilderte er teilweise noch einen Moment zwischen dem Zeitpunkt, in dem A.________ zu Boden gefallen ist und dem Zeitpunkt, in dem dieser den Signalpfosten behändigt habe, in dem sie sich gegenübergestanden seien und «sich geprügelt» hätten. An einer Stelle gab er dabei an, beim Versuch, A.________ mit der Hand von sich wegzudrücken, habe er diesen im Gesicht getroffen (pag. 413 Z. 187 ff., pag. 414 Z. 205 ff. und pag. 425 Z. 46 ff.).