Wo er ihn getroffen habe, könne er nicht sagen. Er habe ihm einfach einen Schockschlag oder Abwehrschlag geben wollen (pag. 401 Z. 119 ff.). In der Einvernahme am 18. Mai 2017 gab er an, er habe versucht, den Stock von A.________ abzuwehren, doch dies habe nicht geklappt. Sie hätten sich dann gegenseitig am Kragen festgehalten. Es habe so ein gegenseitiges Gerangel gegeben. Irgendwann habe A.________ seinen Stock, den er in der Hand gehabt habe, fallengelassen oder verloren und einen riesen grossen brennenden Stock aus dem Feuer genommen (pag. 412 Z. 151 ff.).