Es liegt viel mehr der Schluss nahe, dass D.________ verschwiegen bzw. beschönigt hat, in welchem Ausmass er den Baseballschläger gegen A.________ eingesetzt hat und es sich bei seiner Erklärung für die Verletzungen von A.________ um eine Schutzbehauptung handelte. 10.6.2 Phase des gegenseitigen Schlagabtausches Wie es weiterging, nachdem ihm der Baseballschläger aus der Hand gefallen war, beschrieb D.________ grob wie folgt: A.________ habe weiterhin den Stock in der Hand gehabt. Es habe zwischen den beiden ein Handgemenge geben. A.________ habe dann einen glühenden Stock aus dem Feuer genommen und ihn D._____