Diese Erklärung steht jedoch in einer Diskrepanz zu seiner ersten, freien Schilderung, in der er den Sturz a) nicht erwähnte und b) sogar angab, er sei weniger schnell gewesen als A.________ – was angesichts des Sturzes von A.________ über die Treppenstufen doch überrascht, da der Sturz äusserst heftig ausgefallen sein muss, um, wie von D.________ behauptet, einen Bruch an Schulter und Schlüsselbein zu verursachen. D.________ hat diese Darstellung des Geschehens in den weiteren Einvernahmen stets wiederholt. Dabei hat er jedoch nur gesagt, A.________ sei ihm über die Stufen nachgerannt und dabei zu Boden gefallen (pag. 406 Z. 402 ff. und pag. 425 Z. 29 ff.).