Erst angesprochen auf die Verletzungen von A.________ gab er später in derselben Einvernahme an, er wisse nicht, wie A.________ «das» mit der Schulter gemacht habe. Als dieser ihm über die Stufen nachgerannt sei, sei er noch zu Boden gefallen. Es könne sein, dass seine Schulter dabei kaputtgegangen sei (pag. 406 Z. 402 ff.). Diese Erklärung steht jedoch in einer Diskrepanz zu seiner ersten, freien Schilderung, in der er den Sturz a) nicht erwähnte und b) sogar angab, er sei weniger schnell gewesen als A.________ – was angesichts des Sturzes von A._____