24 Bein zu schlagen, eventuell habe er dabei seinen Arm getroffen (pag. 412 Z. 143 ff. und pag. 425 Z. 29 ff.). Auffällig ist an diesen Aussagen, dass D.________ zunächst klar angab, er habe auf den Oberschenkel von A.________ gezielt und ihn auch dort getroffen, wobei dieser den Schlag mit dem linken Arm abgewehrt habe. Diese an sich präzise und detaillierte Schilderung steht jedoch im Widerspruch zur späteren Aussage, er habe A.________ in die Kniekehle schlagen wollen.