_ habe ihn angegriffen. Er selber habe zu seiner Verteidigung mit dem mitgebrachten Baseballschläger gegen das Bein von A.________ geschlagen, was dieser mit dem linken Arm abgewehrt habe. Bei diesem Schlag sei ihm der Baseballschläger aus der Hand gefallen (pag. 400 Z. 96 ff. und pag. 412 Z. 142 ff.). Er wisse nicht, wie die Verletzungen von A.________ an Schulter, Schlüsselbein und Handgelenk entstanden seien, sie könnten aber von einem Sturz stammen, da A.________ ihm über ein paar Stufen nachgerannt und dabei zu Boden gefallen sei (pag. 406 Z. 402 ff., pag. 426 Z. 55 ff. und pag. 1378 Z. 26 ff.). Trotz der Konstanz dieser Aussagen finden sich in den Einzelheiten auch bei D.__