Als D.________ am Boden gelegen sei, habe einer «von denen» auch «Tritte geschwungen», er habe dies aber nicht zugelassen. Es könne sein, dass in dieser Situation ein Fusstritt von den anderen getroffen habe (pag. 394 Z. 169 ff.). Diese Darstellung des Geschehens wird im Rahmen der Gesamtwürdigung erneut zu thematisieren sein. 10.6 Aussagen von D.________ D.________ hat am 11. Januar 2017, 18. Mai 2017, 29. März 2018 und an der Berufungsverhandlung vom 20. April 2021 Angaben zur Sache gemacht. An der Hauptverhandlung vom 17. Dezember 2018 verweigerte D.________ die Aussage (pag. 915 ff.).