10.5.3 Einschreiten der Kollegen von A.________ Als Grund für das Eintreffen seiner Kollegen gab A.________ stets an, er habe vorgängig mit R.________ abgemacht, dass dieser ihm einen Vertrag vorbeibringe, den er im Zusammenhang mit seinem X.________ (Geschäft) hätte unterschreiben sollen (pag. 364 Z. 189 ff., pag. 384 Z. 53 ff. und pag. 1369 Z. 39 f.). In Bezug auf die darauffolgenden Ereignisse ist zunächst zu erwähnen, dass A.________ in den Einvernahmen vom 27. und 28. November 2016 eine Beteiligung seiner Kollegen an der Auseinandersetzung bzw. eine Fortsetzung der Auseinandersetzung nach deren Hinzukommen nicht erwähnte (pag.