Dann sei D.________ «vor ihn gekommen». Mit zwei Händen habe D.________ versucht, ihn am Kopf zu treffen (pag. 365 Z. 204 ff.). Nach dieser Schilderung will A.________ im Zeitpunkt des ersten Schlages somit nun bereits gestanden sein. Zudem gab er wiederum an, er habe sich bereits nach dem ersten Schlag umgedreht. Neu ist in dieser Befragung zudem die Schilderung, D.________ sei danach «vor ihn» gekommen, habe somit seine Position verändert, um den dritten und vierten Schlag auszuführen. An derselben Einvernahme vom 8. Mai 2017 und auf Vorhalt der soeben beschriebenen Unstimmigkeiten gab er sodann an, D.________ habe ihn einmal auf die linke Schulter geschlagen.