Danach habe er [A.________] sich umgedreht und sei aufgestanden (pag. 354 Z. 60 ff.). Während er in der ersten Einvernahme schilderte, er habe sich nach dem ersten Schlag auf die Schulter sofort umgedreht, gab er somit bereits am Tag darauf an, er habe sich erst nach dem zweiten Schlag auf den linken Oberarm umgedreht und sei aufgestanden. An der Einvernahme vom 8. Mai 2017 gab er sodann an, er sei vor dem Feuer gestanden, bis er gesehen habe, wie etwas Festes ihn an der linken Schulter berührt habe. Er habe sich umgedreht und «so gekuckt» und dann habe er gesehen, wie ein Baseballschläger ihn am linken Oberarm getroffen habe. Dann sei D.________ «vor ihn gekommen».