Die Angaben von A.________ zu dieser ersten Phase der Auseinandersetzung sind im Verlauf des Verfahrens im Wesentlichen konstant geblieben und erscheinen grundsätzlich glaubhaft, da sie das Erlebte relativ genau beschreiben. Dies betrifft die Schilderung, dass der erste Schlag durch D.________ mit einem Baseballschläger beim Feuer erfolgt sei, D.________ insgesamt viermal zugeschlagen habe, nacheinander an die linke Schulter, den linken Oberarm und das linke Handgelenk, und danach den Baseballschläger verloren habe. Eine Ausnahme bilden jedoch die Beschreibungen von A.________, wie es zum allerersten Schlag durch D.________ kam. Hier sind in den Schilderungen von A.______