10.3 Beweismittel Neben den Aussagen der Beteiligten und beobachtenden Drittpersonen liegen diverse objektive Beweismittel vor, welche die Vorinstanz korrekt aufgeführt und wiedergegeben hat. Es handelt sich dabei um mehrere Arztberichte, einen Rapport des KTD sowie die erwähnte Nachricht von A.________ an D.________. Auf die Ausführungen der Vorinstanz zu den objektiven Beweismitteln wird verwiesen (pag. 979 ff., S. 7 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 10.4 Allgemeines zu den Aussagen Wie die nachfolgende Aussagenwürdigung aufzeigt, sind mit Ausnahme der Auskunftsperson V.________ bei allen befragen Personen