1377 Z. 39 ff.). Bestritten ist, welcher Kontrahent die Auseinandersetzung am 27. November 2016 begonnen hat, wer dem anderen welche Verletzungen zugefügt hat und wie sich die Beteiligung der unbekannten Drittperson gestaltet hat. D.________ hält dafür, A.________ habe sich die dokumentierten Frakturen bei einem Sturz über die Stufen hinab von der Feuerstelle zugezogen (pag. 406 Z. 403 f.). A.________ gab zu Protokoll, D.________ habe sich die Verletzungen selber beigebracht (pag. 395 Z. 201 f.). 10.3 Beweismittel