514 und pag. 516). D.________ trug ein leichtes Schädelhirntrauma, eine Augenprellung, eine Rissquetschwunde im linken Augenwinkel, ein Monokelhämatom, eine Vorderkammerblutung mit Tensioerhöhung, eine symptomatische hintere Glaskörperabhebung und multiple Prellmarken am Hinterkopf links, an der Stirnregion rechts, an der Nase, im Bereich des linken Schulterblatts, an der linken Körperflanke und an der linken Gesässseite davon (pag. 492 und pag. 501).