___ gegenüber A.________ umschrieben ist, evtl. als Reaktion auf einen Angriff von A.________, in der zweiten Phase ein gegenseitiger Schlagabtausch und in der dritten Phase eine Aggression von A.________ und einer Drittperson gegenüber D.________. 10.2 Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Es ist unbestritten, dass es am 27. November 2017 in I.________ bei der Feuerstelle Q.________ vis-à-vis des P.________(Restaurant) zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den beiden Beschuldigten kam, nachdem sich D.________ auf eine schriftliche Nachricht von A.________ hin zu dieser Stelle begeben hatte.