___ den am Boden liegenden D.________ mit einem Holzpfahl, evtl. Ast auf den Rücken schlug und gemeinsam mit dem Dritten ca. vier Mal mit den Füssen auf D.________ eintrat, wobei der vierte Tritt D.________ am Auge traf und A.________ D.________ noch mit dem Fuss in die Nierengegend trat, bevor er die Örtlichkeit verliess. In Bezug auf die nachfolgende Beweiswürdigung ist relevant, dass in der Anklageschrift für den Beginn der Auseinandersetzung eine Aggression von D.________ gegenüber A.___