IV. Sachverhalt und Beweiswürdigung Im Zentrum der Beweiswürdigung steht zunächst der Vorfall vom 27. November 2016 in I.________, in den beide Beschuldigte involviert waren. Dieser Anklagepunkt wird vorab behandelt. Danach werden die verschiedenen weiteren Vorwürfe gegenüber A.________ in chronologischer Reihenfolge geprüft.