_) hat am 18. Juni 2016 Strafantrag wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung gestellt und sich als Privatkläger im Zivil- und Strafpunkt konstituiert (pag. 37). Mit Schreiben vom 28. April 2017 in deutscher Sprache wurde er von der Staatsanwaltschaft aufgefordert, bekannt zu geben, ob er auf die Stellung als Privatkläger verzichten möchte (pag. 38). G.________ füllte das ihm zugestellte Formular aus, indem er ankreuzte, er «wolle sich nicht als Privatkläger am Strafverfahren beteiligen und verzichte unwiderruflich auf eine Privatklage» und er «verzichte auf seine Rechte als Privatkläger und ziehe die Strafklage zurück» (pag.