14 6.2 Betreffend das Urteil vom 4. Juni 2020 Das erstinstanzliche Urteil vom 4. Juni 2020 wurde von der Staatsanwaltschaft in Bezug auf den Schuldspruch wegen fahrlässiger Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung, die gesamte Strafzumessung sowie die Festsetzung des Honorars der amtlichen Verteidigung durch Rechtsanwalt C.________ angefochten (siehe Ziff. 2.2 oben).