Betreffend A.________ hat die Kammer demnach über die Vorwürfe des Angriffs, der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, der fahrlässigen einfachen Körperverletzung, des Erschleichens einer falschen Beurkundung, des Nichttreffens der nötigen Vorkehrungen damit der Hund Menschen und Tiere nicht gefährdet sowie die sich daraus ergebenden Straf-, Kosten- und Entschädigungsfolgen inkl. Landesverweis und die Zivilklage von D.________ in seiner Funktion als Straf- und Zivilkläger 2 zu urteilen. Betreffend D.________ hat die Kammer das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich zu überprüfen.