14. D.________ sei zur Bezahlung der Parteikosten des Rechtsvertreters von A.________ zu verurteilen, soweit auf die Ziff. 9 vorstehend und auf die Privatklagen beider Parteien fallend. 15. Die Zivilklage von D.________ sei kostenfällig abzuweisen. 16. Das Honorar des amtlichen Verteidigers sei für beide Instanzen gemäss Kostennote gerichtlich festzusetzen. 17. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Staat aufzuerlegen. 18. Es sei weiter zu verfügen was Rechtens.