10. D.________ sei schuldig zu sprechen der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand z.N von A.________ gemäss Ziff. I. B der Anklageschrift vom 16. Mai 2018. 11. D.________ sei gestützt auf diesen Schuldspruch zu einer angemessenen Strafe zu verurteilen. 12. D.________ sei zu den auf ihn fallenden Verfahrenskosten zu verurteilen. 13. D.________ sei zu verurteilen, A.________ eine Genugtuung nach gerichtlichem Ermessen, jedoch mindestens Fr. 4`000.--, nebst Zins zu 5 % seit 27.11.2016 zu bezahlen.