_ gemäss Ziff. I. A. 6.2 der Anklageschrift vom 16. Mai 2018. unter Ausscheidung der darauf entfallenden Verfahrenskosten und deren Auferlegung an den Staat und unter Ausrichtung einer angemessenen Entschädigung. 6. A.________ sei schuldig zu sprechen der mehrfach begangenen fahrlässigen Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung gemäss Ziff. 4 der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Region Bi- el-Seeland vom 19. April 2019. 7. A.________ sei gestützt auf diese Schuldsprüche zu verurteilen