2. Es sei festzustellen, dass die Schuldsprüche wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte unter Ziff. II.1 sowie wegen Widerhandlung gegen das Hundegesetz unter Ziff. II.3 des Urteils des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 4. Juni 2020 in Rechtskraft erwachsen sind. 3. Es sei festzustellen, dass die Schuldsprüche wegen a. einfacher Körperverletzung unter Ziff. III, 1.1 und 1.2, b. geringfügiger Sachbeschädigung unter Ziff. III, 2 sowie wegen c. Widerhandlung gegen das BetmG unter III. 3 des Urteils des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 10. Januar 2019 in Rechtskraft erwachsen sind.