5. zur Bezahlung der auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten betreffend das Verfahren vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland sowie der auf ihn entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD). B. D.________ I. D.________ sei schuldig zu erklären der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, begangen am 27. November 2016 in I.________ zum Nachteil von A.________. II. D.________ sei in Anwendung von Art. 34 aStGB, Art. 42 Abs. 1, 44, 47, 123 Ziff. 2 Abs. 1 StGB; Art. 426 ff. StPO zu verurteilen: