1. zu einer Geldstrafe von 280 Tagessätzen zu je CHF 10.00, ausmachend total CHF 2'800.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe mit einer Probezeit von 2 Jahren aufzuschieben sei; 2. zu einer Verbindungsbusse von CHF 700.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen); 3. zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen); 4. zu einer Landesverweisung von 5 Jahren mit Ausschreibung der Einreise- und Aufenthaltsverweigerung im Schengener Informationssystem;