Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichtes Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 4. Juni 2020 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich der Verfahrenseinstellung wegen fahrlässiger, einfacher Körperverletzung und mehrfacher Drohung und der Schuldsprüche wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Widerhandlung gegen das Hundegesetz sowie der Verurteilung zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten. III. A.________ sei schuldig zu erklären: 1. des Angriffs, begangen am 27. November 2016 in I.________;