4. Schriftenwechsel betreffend Festsetzung des amtlichen Honorars von Rechtsanwalt C.________ Im Beschluss vom 15. September 2020 wurde angeordnet, dass über die Berufung gegen die Festsetzung des amtlichen Honorars von Rechtsanwalt C.________ im Endurteil entschieden und das rechtliche Gehör im Rahmen von schriftlichen Eingaben gewährt werde (Neuakten pag. 956). Die schriftliche Berufungsbegründung der Generalstaatsanwaltschaft betreffend Honorarfestsetzung datiert vom 8. Oktober 2020 (pag. 1252). Rechtsanwalt C.________ nahm mit Schreiben vom 22. Oktober 2020 dazu Stellung (pag. 1261). Fürsprecher B.__