Rechtsanwalt C.________ hingegen beantragte in seiner Stellungnahme vom 10. September 2020, es sei von einer Vereinigung der Verfahren abzusehen (Neuakten pag. 953). 8 Mit Beschluss vom 15. September 2020 wurden die beiden Verfahren vereinigt und das Mandat von Rechtsanwalt C.________ sistiert (Neuakten pag. 956).