3. Verfahrensvereinigung Mit Verfügung vom 7. September 2020 wurde den Parteien in Aussicht gestellt, die beiden Verfahren SK 20 379 und SK 19 131+132 zu vereinigen. Den Parteien wurde Gelegenheit gegeben, sich zur geplanten Verfahrensvereinigung zu äussern (Neuakten pag. 944). Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit Schreiben vom 8. September 2020 mit, sie habe keine Einwände gegen die geplante Verfahrensvereinigung (Neuakten pag. 949). Fürsprecher B.________ gab mit Schreiben vom 10. September 2020 bekannt, die Vereinigung der Verfahren nach Rücksprache mit seinem Klienten zu befürworten (Neuakten pag. 951). Rechtsanwalt C.__