– in diesem Verfahren amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.________ – seine Berufung auf den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, die erstinstanzlich ausgefällte Strafe, die mit der Verurteilung einhergehenden Kostenfolgen und die teilweise Abweisung der Zivilklage (pag. 1053 ff.). D.________ beschränkte seine Berufung mit Eingabe vom 24. April 2019 auf den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, die teilweise Gutheissung der Zivilklage des Beschuldigten und die teilweise Abweisung seiner eigenen Zivilklage (pag. 1058 f.).