In der fristgerecht eingereichten Berufungserklärung vom 18. April 2019 erhob die Generalstaatsanwaltschaft Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil in Bezug auf A.________, soweit die Einstellung, die Freisprüche, die Strafzumessung und die Frage der Landesverweisung betreffend (pag. 1049 ff.). Mit Eingabe vom 23. April 2019 beschränkte A.________ – in diesem Verfahren amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.