7 2. Berufungen 2.1 Berufung gegen das Urteil vom 10. Januar 2019 Gegen das Urteil vom 10. Januar 2019 des Regionalgerichts Bern-Mittelland meldeten sowohl die Beschuldigten als auch die Staatsanwaltschaft fristgerecht Berufung an (pag. 965 ff.). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 3. April 2019 (pag. 973 ff.). In der fristgerecht eingereichten Berufungserklärung vom 18. April 2019 erhob die Generalstaatsanwaltschaft Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil in Bezug auf A.___